Feedback zur GESTIS - Stoffdatenbank

Hier können Sie uns Ihre Meinungen, Anregungen und Kommentare mitteilen. Ihr Eintrag wird nach dem Absenden erst dann angezeigt, wenn er von uns freigeschaltet wurde: Neuer Eintrag
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.
Beachten Sie die Hinweise zur Barrierefreiheit
Beachten Sie zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unsere Datenschutzerklärung.
Fragen senden Sie bitte direkt an : gestis@dguv.de

Sprenger 01.06.2023 18:02:14
Die Index-Nummer "607-693-00-4" beim Stoff CAS:302776-68-7 "Hexyl-2-(1-(diethylaminohydroxyphenyl)methanoyl)benzoat" sollte eigentlich gestrichen sein - siehe 2020/1182/EU
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Datenlage überprüft und die INDEX-Nummer gestrichen. Das gleiche gilt für die INDEX-Nummer 601-064-00-8 (15. ATP).

Sprenger ulrich.sprenger@csb-compliance.com 26.05.2023 10:08:05
Bei dem Stoff "Dodecyldimethylamin", CAS:112-18-5, wird Handschutz aus "Butylkautschuk - Butyl" empfohlen und darunter wird "Butylkautschuk - Butyl" als ungeeignet klassifiziert. Bitte prüfen, danke!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die originalen Messdaten aus der Datenbank GloSaDa überprüft. Bei den geeigneten Materialien muss es heißen "Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)". Butylkautschuk ist aufgrund starker Quellung ungeeignet. Die Korrektur erschein in Laufe der Woche im Internet.

Herbert Desel GIftinformationszentrum 26.04.2023 16:25:07
034760: für den Stoff Hexachlorcyclopentadien wurde EUH070: Giftig bei Berührung mit den Augen. Können Sie mir die Quelle für dieses interesaante Phänomen mitteilen?
Diese Angabe finden Sie wie im Stoffdatenblatt angegeben im Registrierungseintrag des Herstellers auf der Internetseite der ECHA. Der Stoff ist ja auch giftig beim Berühren mit der Haut. Leider können wir im Moment nicht feststellen, ob bei den toxikologischen Daten hierzu nähere Angaben zu finden sind, da die ECHA-Seite momentan nicht erreichbar ist.

Leyo Wikipedia 11.01.2023 11:05:53
Die Einstufung und Kennzeichnung von Selenwasserstoff scheint unvollständig zu sein, da dieser Stoff von der harmonisierten Sammeleinstufung "Selenverbindungen mit Ausnahme von Cadmiumsulfoselenid, soweit in diesem Anhang nicht gesondert aufgeführt" erfasst sein müsste.
Für diese gasförmige Selenverbindung macht die Sammeleinstufung wenig Sinn. Insbesondere „Akute Toxizität, Kategorie 3, Verschlucken; H301“. Im Gefahrgutrecht wird hier besser differenziert: UN-Nummer: „3283 Gefahrgut-Bezeichnung: Selenverbindungen, fest, n.a.g. (giftig)“ und „UN-Nummer: 2202, Gefahrgut-Bezeichnung: Selenwasserstoff, wasserfrei toxisches Gas/entzündbar).

Leyo Wikipedia 11.01.2023 11:02:49
Die Einstufung und Kennzeichnung von Selenhexafluorid scheint unvollständig zu sein, da dieser Stoff von der harmonisierten Sammeleinstufung "Selenverbindungen mit Ausnahme von Cadmiumsulfoselenid, soweit in diesem Anhang nicht gesondert aufgeführt" erfasst sein müsste.
Für diese gasförmige Selenverbindung macht die Sammeleinstufung wenig Sinn. Insbesondere „Akute Toxizität, Kategorie 3, Verschlucken; H301“. Im Gefahrgutrecht wird hier besser differenziert: UN-Nummer: „3283 Gefahrgut-Bezeichnung: Selenverbindungen, fest, n.a.g. (giftig)“ und „UN-Nummer: 2194, Gefahrgut-Bezeichnung: Selenhexafluorid (toxisches Gas/ätzend)“.

Technisches Berufskolleg Bildungswesen 11.01.2023 08:08:47
Ist es geplant, die Datenblätter auch im SDScomXML Format anzubieten? Das GisChem Portal der BG RCI benötigt dieses Format und es ist schon bemerkenswert, dass man hier bisher aneinander vorbei arbeitet.
Vielen Dank für ihre Nachricht, wir sind immer dankbar für Anregungen, um unsere Datenbank zu verbessern. Das SDScomXML Format ist ein Austauschformat für Sicherheitsdatenblätter, bei der zusätzlich zur PDF eine maschinenlesbare Datei integriert ist. Dies kann genutzt werden, um beispielsweise in GisChem der BG RCI automatisch Angaben einzulesen um eine Betriebsanweisung zu erstellen. Der entscheidende Punkt ist, dass es sich bei den Einträgen der GESTIS-Stoffdatenbank, den Stoffdatenblättern NICHT um Sicherheitsdatenblätter handelt! Zwar enthalten die Stoffdatenblätter Informationen, die auch in Sicherheitsdatenblättern enthalten sind, es sind dennoch verschiedene Dinge. Sicherheitsdatenblätter müssen strengen gesetzlichen Regeln entsprechen und enthalten z.B. Informationen, die nur der Hersteller wissen kann. Die GESTIS-Stoffdatenbank ist hingegen eine Faktendatenbank, die Informationen über Stoffe zusammenträgt und alle Nutzerinnen und Nutzer beim sicheren Umgang mit Chemikalien unterstützt.

Leyo Wikipedia 29.12.2022 00:53:17
Bei Clomazon sollte "H302+H312" wohl "H302+H332" lauten. Damit würde es auch mit den Angaben bei der Einstufung als auch bei den Sicherheitshinweisen zusammenpassen. Zudem gäbe es so keinen Widerspruch mehr zur 17. ATP.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei der Einstufung war die Angabe "Akute Toxizität, Kategorie 4, Einatmen; H332" korrekt, bei der Kennzeichnung stand falsch "H302+H312". Die Korrektur erscheint nach dem nächsten Update im Internet im neuen Jahr.

Leyo Wikipedia 21.11.2022 14:06:19
Beim Eintrag zu (Phenylethyl)benzol ist nicht klar, ob es dort nur um 1,1-Diphenylethan oder ein Gemisch von 1,1- und 1,2-Diphenylethan geht. Jedenfalls werden beide Strukturformeln angezeigt. Andererseits wird nur 1,1-Diphenylethan als Synonym angegeben.
Vielen Dank für den Hinweis. Tatsächlich wirkte es so, als würde es sich um ein Stoffgemisch handeln. Wir haben die Angaben im Stoffdatenblatt präzisiert, sodass es sich bei dem Eintrag eindeutig um 1,1-Diphenylethan handelt. Die Änderungen erscheinen nächsten Montag im Internet.

Leyo Wikipedia 08.11.2022 15:00:54
Fluroxypyr ist mit H412 eingestuft. Ein P-Satz ist jedoch nicht angegeben, obwohl laut Abschnitt 4.1.4 der CLP-Verordnung für gewässergefährdend chronisch 3 P-Sätze anzugeben wären. Allenfalls wäre auch ein Vermerk auf die in der Quelle fehlenden P-Sätze möglich.
Für Fluroxypyr war die Einstufung nach GHS-Verordnung, Anhang VI, Tabelle 3 noch nicht durch eine Herstellereinstufung ersetzt worden. In der Verordnung werden keine P-Sätze aufgeführt. Jetzt haben wir die Einstufung von Sigma Aldrich mit den entsprechenden P-Sätzen (P273, P501) übernommen. Die Änderung erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

Leyo Wikipedia 19.10.2022 09:31:25
Bei "Chrom(VI)-verbindungen" bzw. "Chrom(VI)-ion" steht nach dem Bindestrich fälschlicherweise ein Kleinbuchstabe. Kleinbuchstaben sind nur bei Namen von Stoffen korrekt, z.B. bei "Chrom(VI)-oxid".
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Kleinbuchstaben ersetzt. Die Änderung erscheint nächsten Montag im Internet.

Herbert Desel Bundesoberbehörde 15.10.2022 20:26:24
535695: Meines Erachtens ist die Strukturformel nicht korrekt: dargestellt ist ein Benzoesäure-Derivat, gemeint ist aber doch offenbar ein Keton (ein substitutiertes Ethanon). Ich bitte um Prüfung.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Fehler korrigiert. Die korrigierte Formel erscheint nächsten Montag im Internet.

Herbert Desel Bundesoberbehörde 15.10.2022 16:46:01
ZVG 496488 und ZVG 496486: in beiden Strukturformeln ist der 1-Methylheptyl-Substituent der Phthalsäure am Ring in Position 3 eingezeichnet. Lt. SciFinder handelt es sich bei beiden Verbindungen (identifiziert über CAS Registry Numbers) um Phthalsäure-mono-1-methylheptylester. Ich bitte um Prüfung. (P.S.: in PubChem ist die gleiche, m.E. dort ebenfalls falsche Struktur dargestellt.)
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben beide Strukturformeln korrigiert. Sie erscheinen nächsten Montag im Internet.

Leyo Wikipedia 08.08.2022 10:59:58
Bei Nickel-bis(sulfamidat) (ZVG-Nr. 127125) und bei Trinickel-bis(orthophosphat) (ZVG-Nr. 124155) ist meines Erachtens der Bindestrich überflüssig. Bei ähnlichen Fällen in Ihrer Datenbank gibt es auch keinen Bindestrich zwischen dem Metall und dem "bis": Zinkbis(diethyldithiocarbamat) (ZVG-Nr. 15130), Natriumbis(2-ethylhexyl)sulfosuccinat (ZVG-Nr. 490235), Pentakaliumbis(peroxymonosulfat)bis(sulfat) (ZVG-Nr. 531291), Dibutylzinnbis(acetylacetonat) (ZVG-Nr. 133644)
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Zumindest bei Nickel-bis(sulfamidat) steht der Name so in der GHS-Verordnung Anhang VI, Tabelle 3 (14. ATP). Wir haben die Bindestriche entfernt. Die Änderungen sehen die nach dem nächsten Update im Internet in der kommenden Woche.

Weber 27.07.2022 08:56:38
Warum kann ich keinen Eintrag für Magnesiumpulver bzw. Magnesiumlegierungspulver finden? Magnesiumpulver bzw. Magnesiumlegierungspulver ist nicht vergleichbar mit Magnesiumstäuben. Werden Sie einen entsprechender Eintrag für Magnesiumpulver bzw. Magnesiumlegierungspulver einfügen?
Es sind in der GESTIS-Stoffdatenbank zwei Einträge zu Magnesiumpulver vorhanden, ZVG-Nr. 8090 Mg-Pulver, nicht stabilisiert und ZVG-Nr. 500042 Mg-Pulver, phlegmatisiert.

Jörg Rosenbruch, Europäische Schule Karlsruhe Schule 18.07.2022 10:44:12
Fragen zu FeS2: Ich habe Fragen zur Einstufung von FES2. Zuerst finde ich zwei verschiedene CAS-Nummern für den gleichen Stoff, allerdings sieht die Struktur anders aus: 12068-85-8 und 1309-36-0. GESTIS verwendet die CAS-Nummer1309-36-0, bezieht sich aber auf ThermoFischer, die die CAS-Nummer 12068-85-8 verwenden. Bei beiden ist keine Kennzeichnung nötig. Suche ich jetzt jedoch auf den Websiten https://www.chemicalbook.com/CASEN_1309-36-0.htm und https://www.chemicalbook.com/ChemicalProductProperty_DE_CB5431401.htm, dann sind da doch recht große Unterschiede. Können Sie mir erklären, woran dies liegt? Vielen Dank
Eisen(II)disulfid kommt in der Natur in zwei verschiedenen Modifikationen vor, Pyrit („Katzengold“) und das weniger bekannte Markasit. Im Sprachgebrauch werden Pyrit und Eisen(II)-disulfid oft synonym verwendet. Eisen(II)disulfid hat die CAS-Nr. 12068-85-8 und Pyrit 1309-36-0. Für Markasit konnten wir keine CAS-Nr. ermitteln. Wir werden den GESTIS Eintrag so anpassen, dass man über beide CAS-Nummern den Eintrag zu Eisen(II)disulfid finden kann. Was die Einstufung betrifft: bei allen namhaften Herstellern ist Eisen(II)disulfid kein gefährlicher Stoff nach GHS. Auf den von Ihnen erwähnten Webseiten ist leider nicht ersichtlich, welche Quelle für diese Einstufung herangezogen wurde und welche Daten dem zugrunde liegen.

Herbert Desel Bundesoberbehörde 17.07.2022 12:37:56
ZVG Nr 900721: Der angegebene Stoffname ist für mich unverständlich (s. auch Anmerkung im GESTIS-Dokument) . Im Vergleich mit dem (heutigen) Eintrag im "REACH registered substances fact sheet" der ECHA ist offenbar gemeint, dass die Doppelbindung an jeder Stelle der Hexenketten lokalisiert sein kann. Bitte prüfen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Stoffnamen entsprechend geändert und die Anmerkung gestrichen. Die Korrektur erscheint in der nächsten Woche im Internet.

Herbert Desel Bundesoberbehörde 29.06.2022 07:25:45
33140: Vorschlag: Name in "Tetranatrium-(1-hydroxyethyliden)bisphosphonat" oder "Tetranatrium-(1-hydroxyethyliden)diphosphonat" ändern.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben beide Namen übernommen. Online sehen Sie die Änderung nach dem nächsten Update am Montag.

Barbara 22.06.2022 13:38:21
Wäre es möglich den Stoff ethoxiliertes Bisphenol-A-Dimethacrylat (CAS 41637-38-1) in die Stoffdatenbank aufzunehmen?
Leider sind die uns vorliegenden Herstellereinstufungen zu widersprüchlich um ein Stoffdatenblatt zu erstellen.

Leyo Wikipedia 09.06.2022 00:50:06
Bei Diethylentriaminepentakis(methylenphosphonsäure) ist auf Deutsch ein "e" zu viel. Der korrekte Name lautet Diethylentriaminpentakis(methylenphosphonsäure).
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das "e" ist weg. Online sehen Sie die Änderung nach dem nächsten Update am Montag.

Leyo Wikipedia 27.05.2022 11:05:56
Bei (Z)-N-9-Octadecenylpropan-1,3-diamin entfällt bei der Kennzeichnung H400, da H410 vorhanden ist.
Da haben Sie natürlich Recht. Bei Stoffen, die mit H400 und H410 eingestuft sind, kann der Gefahrenhinweis H400 (Sehr giftig für Wasserorganismen) laut CLP-Verordnung entfallen und nur H410 (Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung) auf dem Etikett verwendet werden. Im Registrierungsdatensatz der ECHA, die wir an dieser Stelle zitieren, wird die Kennzeichnung aber so angegeben (H400 und H410). Es ist nicht falsch beide Hinweise anzugeben ("kann entfallen"). Daher werden wir die Kennzeichnung so belassen, jedoch diese Stelle mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

Ralf Schaaf Chemie 11.05.2022 16:16:29
Sehr geehrte Damen und Herren, die Angabe zur Einstufung von CO nach 5.7.1.3 TA Luft ist nicht richtig. In 5.7.1.3 TA Luft wird CO ausdrücklich ausgenommen, d.h. der dort und bei Ihnen angegebene Grenzwert gilt ausdrücklich nicht. Es gibt lediglich zahlreiche verfahrensbezogenen Grenzwerte. MfG Ralf Schaaf
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben Recht. Wir werden den Eintrag bei der TA-Luft löschen. Die korrigierte Version wird nächste Woche im Internet erscheinen.

RWm GmbH Explosivstoffe 01.05.2022 18:39:27
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin auf der Suche nach eine CAS Nummer und kann diese nicht finden. Es handelt sich um Blei Picramat (nicht Blei Picrat). Leider konnte ich hier noch nichts finden. Können sie mir da weiter helfen?
Für Bleipicramat konnten wir keine CAS-Nummer ermitteln. Als Komponente in einem Sicherheitsdatenblatt wird der Stoff auch ohne diese Nummer aufgeführt mit folgender Kennzeichnung: GHS01, GHS08, GHS07, GHS09; H200, H360, H332, H373, H410.

Lars 28.04.2022 16:14:57
Hallo, für die Stoffe 2-Amino-2-methylpropanol (CAS 124-68-5) und 2-Amino-1-butanol (CAS 96-20-8) wird angegeben, dass es sich um Stoffe der Klasse I nach Nr. 5.2.5 TA Luft mit entsprechendem Grenzwert 0,10 kg/h bzw. 20 mg/m³ handelt. Meines Erachtens handelt es sich durch den Wegfall des AGW-Bezugs "-Grenzwert für die Luft am Arbeitsplatz kleiner als 25 mg/m³" für die nicht namentlich im Anhang IV genannten Stoffe (alte TA Luft) nach 5.2.5 neue TA Luft 2021 ("Dabei sind zu berücksichtigen - die "Arbeitsplatzgrenzwerte") nicht mehr um Stoffe der Klasse I. Dadurch ist der allgemeine Grenzwert nach 5.2.5. TA Luft mit 0,50 kg/h bzw. 50 mg/m³ anzuwenden. Ist das aus Ihrer Sicht korrekt und erfordert eine Aktualisierung? Grüße, Lars
Sie haben Recht. Die allgemeine Grenzwert nach 5.2.5. TA Luft mit 0,50 kg/h bzw. 50 mg/m³ sind anzuwenden für beide Stoffe. Wir haben den Eintrag korrigiert. Sie können die Korrekturen nächste Woche im Internet sehen.

Leyo Wikipedia 26.04.2022 11:35:52
Meines Erachtens ist bei 4,4'-[(Isopropyliden)-bis(p-phenylenoxy)]diphthaldisäureanhydrid der Bindestrich vor "bis" laut Nomenklaturregeln inkorrekt.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Bindestrich ist weg. Online sehen Sie die Änderung nach dem nächsten Update am Montag.

C. Muth Forschung 03.03.2022 12:32:46
Generell finde ich die Datenbank als sehr hilfreich, um sich einen Ersteindruck vom Gefährdungspotenzial eines Stoffes zu bilden. Können Wünsche über fehlende Stoffe hier geäussert werden? Z.B DMP (CAS 813-78-5), NaDMP (CAS 32586-82-6) und NBu4Cl (CAS 1112-67-0) fehlen. LG
Aufgrund der Vielzahl von Gefahrstoffen können wir nicht alle in unsere Datenbank aufnehmen, bzw. oft liegen auch nur wenige Informationen über Stoffe vor, sodass wir kein aussagekräftiges Stoffdatenblatt anlegen können. Leider betrifft das auch DMP (CAS 813-78-5), NaDMP (CAS 32586-82-6). Für NBu4Cl (CAS 1112-67-0) liegen uns mehrere Sicherheitsdatenblätter vor und wir werden den Stoff in die Datenbank aufnehmen. Da heute das Update für die Internetversion vorbereitet wird, erscheint das Dokument erst in der übernächsten Woche im Internet.

Leyo Wikipedia 01.03.2022 21:40:11
Bei Arsen(III)-oxid entfällt bei der Kennzeichnung H400, da H410 vorhanden ist.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Fehler korrigiert. Onlie sehen Sie die Änderung nach dem nächsten Update am Montag.

Leyo Wikipedia 01.03.2022 14:59:24
Bei 2,4-Dinitrophenol ist "H400: Sehr giftig für Wasserorganismen." doppelt.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Fehler korrigiert. Onlie sehen Sie die Änderung nach dem nächsten Update am Montag.

Leyo Wikipedia 22.02.2022 11:09:47
Bei Zink-Pyrithion ist unter Einstufung H372 angegeben, wie es auch in der harmonisierten Einstufung steht. Unter Kennzeichnung ist jedoch H272 aufgeführt. Handelt es sich hier vielleicht um einen Tippfehler?
Vielen Dank für Ihren Hinweis, es handelt sich hier um einen Tippfehhler. Wir habe bei der Kennzeichnung H272 in H372 geändert. Die Korrektur erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

Daniel Dittmann 26.01.2022 21:10:49
Hallo, seit einigen Jahren gibt es auf der Wikipedia-Seite von Benzotriazol eine Diskussion um den angegebenen Siedepunkt (https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Benzotriazol#Siedepunkt), mit Verweis auf die GESTIS-Stoffdatenbank. Die einhellige Meinung ist, dass der Wert von 350 °C deutlich zu hoch liegt, er wird aber nicht geändert, da er nach wie vor so in Ihrer Datenbank steht. Könnten Sie den Wert daher bitte prüfen und ggf. korrigieren? Herzlichen Dank, Daniel Dittmann
Hallo Herr Dittmann. Den Siedepunkt haben wir aus einem Sicherheitsdatenblatt von Merck entnommen. Im aktuellen SDB ist hierzu kein Wert mehr angegeben. Literaturrecherchen ergeben, dass sich der Stoff bei Normaldruck vor dem Sieden zersetzt. Zur Zersetzungstemperatur finden sich unterschiedliche Angaben: 260 °C (HSDB), 350 °C (RÖMMP). Bei einem Druck von 20 hPa wird ein Siedepunkt von 204 °C angegeben (RÖMMP, ECHA, PubChem, SDB Thermo Fisher). Wir werden unsere Angabe zum Siedepunkt ändern. Die Korrektur sehen Sie nach dem nächsten Update im Internet in der nächsten Woche.

Herbert Desel Bundesoberbehörde 15.01.2022 17:23:27
902096: Sollte es im Deutschen nicht besser "...pyrrolidindion" (d. h. ohne e) heißen?
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Namen korrigiert. Die Änderung erscheint nächste Woche im Internet.

Rjh wikipedia 12.01.2022 20:32:55
Bei Bismutvanadat ist als Farbe "rot" angegeben. Die Verbindung heißt jedoch auch "Bismutgelb" und auch in der in GESTIS angegebenen Orignalquelle (Alfa/Fisher) ist gelb angegeben. Könnten sie die Angabe "rot" noch einmal prüfen?
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Zur Farbe liegen uns folgende Angaben vor: Thermo Fisher (Alfa) - "gelb", Registrierungsdatensatz bei der ECHA, Chemical Book "grünlichgelb", "rot bis gelb". Wir werden zukünftig die Farbe mit "gelb bis grünlichgelb" angeben. Die Änderung erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

Sandeep Dhiran, Ystral GmbH Maschinenbau + Processtechnik Maschinenbau & Processtechnik 11.01.2022 11:16:56
Sehr geehrte Damen und Herren, guten Tag Ich habe mir die Datenblätter von Schwefel (CAS No: 7704-34-9) sowohl in der deutschen als auch in der englischen Versionen angeschaut, vielen Dank für die Stoffdatenbank. (Seite 8/16) In der deutschen Version TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN - BRAND- UND EXPLOSIONSSCHUTZ Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang: Arbeiten an Behältern und Leitungen nur nach sorgfältigem Freispülen und Inertisieren durchführen. (Seite 9/17) In der englischen Version TECHNICAL MEASURES - FIRE AND EXPLOSION PROTECTION Precaution on handling: Only work with vessels and lines after these have been thoroughly rinsed. Anmerkung: In der englischen Version 'Inerting' fehlt. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Sandeep Dhiran Freiburg im Breisgau
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Satz korrigiert. Die Änderung erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

Herbert Desel Bundesoberbehörde 10.01.2022 20:42:08
530913: Die abgebildete Strukturformel gehört offensichtlich zu einem anderen Stoff. Sie passt nicht zum Namen und nicht zur Summenformel.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden die Strukturformel anpassen und ein Update einspielen, so dass die Korrekturen bald auch im Internet zu sehen sein werden.

Rjh Wikipedia 23.12.2021 07:46:58
Bei 3-Cyano-3,5,5-trimethylcyclohexanon ist als anderer Name "Isophronnitril" angegeben. Ich glaube, da ist ein "o" nach dem "ph" abhanden gekommen. Viele Weihnachtsgrüße.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Namen korrigiert. Auch der Einstufung haben wir geändert und zitieren jetzt den Registrierungseintrag eines Herstellers auf der Internetseite der ECHA (Abweichung von GHS-Verordnung, Anhang VI, Tabelle 3: H301 statt H302, zusätzlich H332). Die Änderungen erscheinen nach dem nächsten Update im Internet Anfang nächsten Jahres. Das GESTIS-Team wünscht ebenfalls schöne Weihnachten.

Stephan Torchalla/ InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG 10.12.2021 12:06:27
Sehr geehrte Damen und Herren, auf diesem Wege eine Nachfrage zu den aktuell in der Gestis-Stoffdatenbank für die thermische Zersetzung von Kaliumpersulfat angeführten Angaben, insbesondere: „… Die wässrige Lösung zersetzt sich schon bei gewöhnlichen Temperaturen und noch schneller beim Erwärmen. …“ Bisherige, langjährige betriebliche Erfahrungen in der Nutzung von Kaliumpersulfat in einer 1,3 bis 2%igen Lösung bestätigen nicht die Angaben zur Zersetzung wässriger Lösung. Leider liegen uns die in der Datenbank dazu angeführten Quellen (Merck-Index/ SDB-Merck/ Roth, Weller „Gefährliche Chemische Reaktion“) nicht vor bzw. wir haben keinen Zugriff darauf. Um die aus der Datenbank lediglich zum Zwecke weiterer Informationsgewinnung über die von diesem Stoff ausgehenden, möglichen Gefährdungen abgerufenen Daten i.S. des Arbeitsschutzes anzuwenden, daher folgende Frage: Können Sie uns bitte eine Rückmeldung zukommen lassen, worauf sich diese Angaben stützen bzw. womit sie sich belegen lassen? Vielen Dank im Voraus & liebe Grüße, Stephan Torchalla
Diese Anfrage wird per E-Mail beantwortet.

Leyo Wikipedia 26.11.2021 10:31:59
Im Registrierungsdossier von 4,4'-Sulfonyldiphenol ist inzwischen GHS08/H361 angegeben. Ich schlage vor, dies in der GESTIS-Datenbank zu übernehmen. Zudem könnte "Bisphenol S" als weiteres Synonym ergänzt werden.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Einstufung mit GHS08/H361f übernommen und Bisphenol S als Synonym ergänzt. Da die Auslesung für das nächst Update am Wochenende erfolgt ist, erscheint die Änderung erst nächste Woche im Internet.

Herbert Desel Bundesoberbehörde 22.10.2021 21:17:39
ZVG Nr: 535722. "3-(2-Brompropionoyl)-..." stellt eine Doppelangabe der Propansäure-Funktion dar. Es müsste m.E- "3-(2-Brompropanoyl)-" oder "3-(2-Brompropionyl)-" heißen. "Bei SciFInder" ist die erste Version angegeben, bei ECHA auch die Doppelangabe (Abruf 2021-10-22).
Ja, Sie haben völlig Recht. Der falsche Name stammt aus Anhang VI der CLP-Verordnung und von den ECHA-Seiten. Wir werden dies korrigieren. Online sehen Sie die Änderung nach dem nächsten Update Anfang nächster Woche.

Samuel Universität Würzburg 14.08.2021 20:08:47
Meiner Meinung nach ist der Geruch für Phenyldichlorphosphan (CAS-Nummer 644-97-3) nicht korrekt in der Datenbank angegeben. Der Geruch wird hier als "stechend" beschrieben, vmtl. bezieht sich das aber auf das bei partieller Hydrolyse entstehende HCl. Woher stammt denn diese Geruchsbeschreibung? Womöglich hat es sich da um eine bereits alte, schon stark hydrolisierte Probe gehandelt, bei der nur noch das HCl und nicht mehr das eigentliche Phosphan wahrgenommen werden konnte. Ich habe in letzter Zeit vermehrt mit diesem Stoff gearbeitet und jedes Mal einen merkwürdigen, aber sehr charakteristischen Geruch wahrgenommen, der keine Übelkeit auslöst. Ich dachte lange Zeit nicht, dass der Geruch von diesem Phosphan ausgeht, da er hier als "stechend" beschrieben war und suchte die Quelle woanders. Jedoch konnte ich bei genauerer Nachforschung feststellen, dass es sich doch um dieses Phosphan handeln muss. Dafür wurde eine kleine Menge des Phosphans in der Glovebox auf ein Filterpapier geträufelt und ausgeschleust. Beim Öffnen der Schleuse konnte sofort dieser sehr charakteristische Geruch stark wahrgenommen werden, was ansonsten beim Öffnen der Schleuse niemals der Fall war. Mir scheint der Geruch ist auch in sehr starker Verdünnung noch wahrnehmbar, da er sich auch dann im Raum verbreitet, wenn unter dem Abzug gearbeitet wird und die Lüftungsanlage im Regelbetrieb läuft. Einmal war die Flasche für ca. 1 min im Abzug geöffnet, woraufhin das gesamte Labor einige Zeit später wegen des Geruches geräumt werden und gelüftet werden musste. Allerdings beschrieb niemand den Geruch als stechend. Deshalb würde ich eine Änderung oder zumindest eine Überprüfung vorschlagen. Ergänzend hierzu möchte ich erwähnen, dass das Phosphan durch Verunreinigungen oft leicht gelb-grünlich erscheint, ähnlich Sulfurlychlorid.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Beschreibung. Da wir den Geruch einer Chemikalie nicht selbst ermitteln, sind wir auf Angaben aus der Literatur oder aus Sicherheitsdatenblättern angewiesen. In allen uns zur Verfügung stehenden Quellen wird der Geruch als stechend beschrieben. Wir werden Ihren Hinweis auf einen merkwürdigen, sehr charakteristischen Geruch aufnehmen. Bei der Farbe gehen die Angaben von farblos, hellgelb bis gelb. Wir werden zukünftig hier farblos bis gelblich zitieren. Zusätzlich haben wir die Einstufung des Stoffes aktualisiert. Die Änderungen erscheinen nach dem nächsten Update im Internet in einer Woche.

Herbert Desel Bundesoberbehörde 09.07.2021 23:33:04
ZVS 491120: die Stellung der Hydroxygruppe ist m. E. nicht korrekt, so müsste am endständigen C-Atom gebunden sein (vgl. ECHA, SciFInder): Es handelt sich um Benzylhalbacetal von Formaldehyd.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Formel korrigiert. Online sehen Sie dies nach dem nächsten Update in einer Woche.

Schoof 08.07.2021 16:46:08
133-49-3 Pentachlorbenzolthiol Über die Gefahreneinstufung liegen uns zurzeit keine Informationen vor. Die ECHA Seite https://echa.europa.eu/substance-information/-/substanceinfo/100.004.644 vermerkt GHS 07 hautreizend, augenreizend
Vielen Dank für Ihren Hinweis. In der von Ihnen zitierten ECHA-Seite ist aber nur eine augenreizende Wirkung angegeben. Auch im EU-Gefahrstoffverzeichnis gibt es nur Einträge mit H319. Uns liegt ein Sicherheitsdatenblatt der Firma TCI vor mit der gleichen Einstufung. Diese werden wir in GESTIS zitieren. Glücklich sind wir mit dieser Einstufung aber nicht, in den arbeitsmedizinischen Daten ist nur eine schwache Augenreizung beschrieben. Da der Stoff gemäß Bekanntmachung der Liste der wassergefährdenden Stoffe im Bundesanzeiger als stark wassergefährdend (WGK 3) eingestuft ist, wäre eine GHS-Einstufung mit GHS09 H400 (H410) passender. Die Änderung erscheint nach dem nächsten Update in der kommenden Woche im Internet.

Leyo Wikipedia 14.06.2021 23:38:28
Bei 2,4-Dichlortoluol und 2,6-Dichlortoluol wird jeweils kein P-Satz angegeben, was mit "Vom Hersteller werden keine P-Sätze angegeben." begründet wird. Aus meiner Sicht wäre es hilfreich in passender Form anzumerken, dass laut CLP-Verordnung (Tabellen 3.1.3 und 4.1.4) für die angegebenen H-Sätze P-Sätze erforderlich wäre, d.h., die Herstellerangaben inkorrekt/unvollständig sind.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Satz ergänzt durch "Die Kennzeichnung nach GHS-Verordnung ist damit unvollständig." Online werden Sie diese Änderung nach dem nächsten Update am kommenden Montagnachmittag sehen.

Herbert Desel / BfR Bundesoberbehörde 12.06.2021 17:19:32
ZVG 111770 - Im Formalbild wird - soweit ich es erkenne eine Mesomerie dargestellt. Meines Erachtens müsste daher der Mesomeriepfeil (Pfeil mit Doppelspitze) und nicht der Reaktions-/Gleichgewichtspfeil eingezeichnet sein. Zudem sollte Na+ auf beiden Seiten des Pfeiles eingetragen werden. Bitte prüfen.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Formel geändert. Online sehen Sie die Änderung nach dem nächsten Update in 1 Woche.

Sprenger 11.06.2021 15:58:10
Die Einstufung von "Lyral" CAS:31906-04-4 ist "Skin Sens. 1A" (Index:605-040-00-8) (es fehlt das "A")
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben das A ergänzt. Online sehen Sie die Änderung voraussichtlich am Montagnachmittag.

Herbert Desel /BfR Bundesoberbehörde 22.05.2021 19:02:25
Tippfehler im Stoffnamen ZVG 113259: tetra statt terta
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Namen korrigiert. Die Änderung erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

Oliver Bedford 19.05.2021 10:49:21
Hallo, in den Eintrag für Isocyanatopropyltrimethoxysilan haben sich Tippfehler eingeschlichen: "3-(Trimethoxysilyl)propylisocyanoat (3-Isocyanatopropyl)trimethoxyylsilan" Zudem: "WASSERLÖSLICHKEIT Hydrolyse Entstehung giftiger Gase und Methanol." halte ich für sachlich falsch. Es ensteht giftiges Methanol und gasförmiges CO2 (durch die Decarboxylierung des Isocyanats). Gruß, Oliver Bedford
Vielen Dank für den Hinweis. Die Angaben wurden berichtigt. Die Korrekturen erscheinen nach dem nächsten Update im Internet.

Leyo Wikipedia 14.05.2021 00:44:08
Bei GESTIS ist für 1-(5,6,7,8-Tetrahydro-3,5,5,6,8,8-hexamethyl-2-naphthyl)ethan-1-on die CAS-Nr. 1506-02-1 angegeben. Laut SciFinder ist die Haupt-CAS-Nr. für diesen Stoff jedoch 21145-77-7.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. In der Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL) findet sich zum Stoff jeweils ein Eintrag mit der CAS-Nr.: 1506-02-1 und EG-Nr.:216-133-4 und einen mit der von ihnen genannten CAS-Nr.: 21145-77-7 mit der EG-Nr.:244-240-6. Auch bei der ECHA gibt es zu beiden CAS-Nummern Registrierungssätze. Wobei es sich bei dem der CAS-Nr.: 21145-77-7 um eine Registrierung eines Herstellers von 2012 handelt, der seine Produktion mittlerweile eingestellt hat. Auch im C&L-Verzeichnis der ECHA finden sich deutlich mehr Registrierungen unter der CAS-Nr.: 1506-02-1, sodass wir davon ausgehen, dass zumindest in der EU, diese CAS-Nr. für diesen Stoff die gebräuchlichere ist. Wir werden die CAS-Nr.: 21145-77-7 aber auf jeden Fall als weitere verwandte Identifikationsnummer zum Stoff in unser Datenblatt mit aufnehmen.

Bitte verlinken der englisch-sprachigen und der deutschsprachigen UZH, Chemie 31.03.2021 10:13:01
Sehr geehrte Damen und Herren Können sie die bitte die englischsprachige und die deutschsprachigen Seiten prominent Verlinken, zudem wäre eine Weiterleitung von den alten URLS wünschenswert. Besten Dank Andreas Müller Safety Officer
Die englischen und die deutschen Stoffdatenblätter sind miteinander verlinkt. Wenn Sie ein deutsches Stoffdatenblatt aufgerufen haben, so sehen Sie rechts oben den Link "Englisch". Dieser öffnet direkt das entsprechende englische Stoffdatenblatt. Die alten URLs werden zurzeit noch weitergeleitet. Falls Sie eine URL finden, die nicht weitergeleitet wird, so geben Sie uns bitte Bescheid. Wir möchten Ihnen aber empfehlen, Ihre Verlinkungen baldmöglichst auf die neue Syntax umzustellen, da die Weiterleitung nur noch eine begrenzte Zeit aktiv bleiben wird.

Student 17.03.2021 08:47:41
Bei HEPA (CAS 68131-73-7) scheint bei der zweiten Strukturformel das kleine n zu fehlen
Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden dies korrigieren. Online sehen Sie die Änderung nach dem nächsten Update am Montagnachmittag.

Dorothea Chemie 09.03.2021 11:12:18
Ich bin sehr sehr dankbar für die anwenderfreundliche Bedienoberfläche und dem Umfang der bereitgestellten Informationen! Ich arbeite nahezu täglich mit der Datenbank und schätze Ihre Arbeit sehr. Vielen herzlichen Dank dafür.
Vielen Dank. Es ist schön, mal ein Lob für die viele Arbeit zu bekommen, die hinter dieser Neuentwicklung steckt.

Raphael Franz 02.03.2021 15:33:37
Vielen Dank für die übersichtliche und ausführliche Datenbank! Bitte um Überprüfung des Eintrags zu Wasserstoff (H2) In Abschitt WIRKUNGSWEISEN / Akute Toxizität / Zeile 6 Findet sich der Satz "Ebenso ist eine starke Kühlwirkung .." Bitte beachten, dass Wasserstoff einen negativen Joule-Thomson Koeffizient besitzt und sich somit bei Entspannung nicht abkühlen, sondern erwärmen sollte. Bitte prüfen und anpassen. Dankeschön.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden den entsprechenden Satz löschen.

Nico Rosenplänter Pharma 01.03.2021 15:23:37
Könnte bei dem Stoff 1,1,1-Trichlor-2-methyl-2-propanol neben "Chlorbutanol" noch die andere weit verbreitete Bezeichnung "Chlorobutanol" hinzugefügt werden?
"Chlorobutanol" ist die englische Bezeichnung von "Chlorbutanol". Wir werden diese im englischsprachigen Stoffdatenblatt ergänzen.

Ursula Dörr Chemie 26.02.2021 14:31:03
In der GESTIS-Datenbank ist der Stoff 4-Methoxyphenol als reproduktionstoxisch, Kategorie 2 eingestuft. In 2019 wurden zwei sehr umfangreiche Studien (OECD 443 und OECD 414) durchgeführt, die besagen, dass 4-Methoxyphenol NICHT reproduktionstoxisch ist. Bitte ändern sie den Eintrag in der Datenbank.
Vielen Dank für den berechtigten Hinweis. Wir werden die Einstufung entsprechend ändern. Sie sehen die Änderung nach dem nächsten Update im Laufe der nächsten Woche.

Stefan Häussler Kernenergie 12.02.2021 08:04:44
Leider wird die Seite seit der Umstellung auf das neue Layout bei uns geblockt. Ursache scheint eine nicht vorhandene Cipher-Angabe zu sein. Dadurch wird in der Firewall die höchste Stufe verwendet. Das führt zur Verwendung von HTTP2, was wieder zu einer Blockade der Seite führt.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden Kontakt zur Firma aufnehmen, die die neue Anwendung programmiert hat. Ergänzung: Die Hinweise wurden ausführlich analysiert und es konnte kein generelles Problem festgestellt werden.

Miriam Weyden Chemie 09.02.2021 17:24:49
Auf der Seite zur p-Toluolsulfonsäure fehlen die Arbeitsmedizinischen Hinweise und Erste Hilfe Maßnahmen https://gestis.dguv.de/data?name=510754 Viele liebe Grüße!
In der GESTIS-Stoffdatenbank sind über 8700 Stoffe enthalten. Für 2560 Stoffe liegen auch Angaben zur Arbeitsmedizin vor. Wir würden gern für viele weitere Stoffe die Erstellung der arbeitsmedizinischen Informationen beauftragen, aber es gibt eine Reihe begrenzender Faktoren: 1. Die Kapazität der Fachexperten ist begrenzt. 2. Die Überarbeitung veralteter Datensätze hat Vorrang vor der Erstellung zusätzlicher Datensätze. 3. Die Beauftragung der Fachexperten ist teuer und uns stehen finanzielle Mittel auch nur begrenzt zur Verfügung. Deshalb können wir auch in Zukunft nicht für alle Stoffe arbeitsmedizinische Informationen erstellen lassen.

Andreas Schwab Metall 04.02.2021 16:19:50
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich dem vorherigen Schreiber leider nur anschließen: nach dem Update für mich leider total unbrauchbar!!! Langsam, man findet nichts mehr, Verlinkungen lassen sich nicht klicken, sehr umständlich aufgebaut. Und es dauert ewig, bis sich die einzelnen Suchergebnisse aufgebaut haben. Früher tolle Datenbank, die ich täglich genutzt habe. Jetzt schaue ich mich nach einer Alternative um: SCHADE!
Die neue GESTIS-Stoffdatenbank wie auch die neue GESTIS-Biostoffdatenbank wurden für die Nutzung unter modernen Internetbrowsern entwickelt. Das sind z.B. Chrome, Firefox oder Edge. Der Internet Explorer ist kein moderner Browser. Da er von Microsoft nicht mehr weiterentwickelt wird, weist er inzwischen beträchtliche Sicherheitslücken auf und ist außerdem sehr viel langsamer als moderne Browser. Die GESTIS-Datenbanken laufen prinzipiell noch unter dem Internet Explorer 11, allerdings sehr langsam. Wir empfehlen allen Nutzern der GESTIS-Datenbanken, die noch den Internet Explorer verwenden, schnellstmöglich auf einen modernen, sicheren Browser umzusteigen.

N. Windoffer 22.01.2021 10:51:26
Keine Ahnung was nach dem Update mit der Datenbank passiert ist aber man findet nichts mehr. Weder über den Stoffnahmen noch über die CAS Nummer etc.
Das Defizit bei der Suche haben wir erkannt; es wird bereits an der Änderung gearbeitet. Nachtrag: Die Verbesserungen sind online. Jetzt ist es wieder möglich, während der Eingabe des Suchbegriffes, sobald der gesuchte Stoff angezeigt wird, direkt das Datenblatt zu öffnen.

Klaus Ammann 20.01.2021 12:33:00
Atemschutzfilterempfehlung für THF: Als Siedepunkt für THF haben Sie 64 °C aufgeführt, damit wäre der Stoff ein Niedrigsieder und würde ein AX-Filter benötigen. Üblicherweise ist für den Stoff allerdings ein Sdp von 66 °C gelistet. Ein AX-Filter wäre dann nicht erforderlich. Ich würde in solchen Fällen (Siedepunkt knapp über 65°C) immer ein A2-Filter empfehlen, da mir der Sprung von AX (>/= 65°C) auf A1 (> 65°C) zu krass erscheint.
Vielen Dank für den Hinweis. Die Recherche des Siedepunktes von THF hat ergeben: 66 °C = 151 °F (z.B. bei HSDB, TCI, Sigma-Aldrich), 65 °C (z.B. bei Thermo-Fisher, NTP, ICSC, Chemicalbook, Cheminfo). 64 °C wird nur bei ChemSafe angegeben und stammt noch aus Nabert/Schön 1963. Im Registrierungsdatensatz wird 65 °C angegeben, der Wert von 66 °C aber ebenfalls zitiert. Wir haben uns entschlossen, der Angabe von Merck 65 ... 66 °C zu folgen. Das Problem mit dem Niedrigsieder-Atemschutz hat sich damit erledigt.

Sebastian Noll Pharma 20.01.2021 10:56:26
Hallo, in der neuen Oberfläche kann man zwar nach Namen suchen, jedoch lässt sich danach nicht auf den Sucheintrag klicken und somit die Information anzeigen. Hier ist leider der Umweg über "Liste A...Z" erforderlich. Wenn ich in der richtigen Rubrik bin kann ich dann mit STRG + F im Browser nach dem gewünschten Eintrag suchen. Das ist sehr umständlich und sicher nicht im Sinne der gedachten Nutzung. Die alte Oberfläche bot darüberhinaus weitere Funktionen und Exporte, die ich aktuell nicht finden kann. Grundsätzlich ist es immer gut Software und auch GUIs aktuell zu halten, jedoch scheint das in diesem Fall auf Kosten der Funktionalität erfolgt zu sein. Das ist sehr schade, da das vormals sehr gute Tool nun durch eine - ich muss es leider so sagen - unfertige Oberfläche nicht bedienbar ist. Beste Grüße, Sebastian Noll
Das Defizit bei der Suche haben wir erkannt; es wird bereits an der Änderung gearbeitet. Wir hoffen, die geänderte Version Anfang nächster Woche online schalten zu können. Zurzeit müssen Sie nach der Stoffauswahl noch auf den Schalter „Exakte Suche“ klicken und dann aus der Trefferliste das Datenblatt öffnen. Ansonsten sind die Funktionen und Exporte des alten Systems auch im neuen enthalten. Wenn Sie ein Datenblatt ausgewählt haben, können Sie über „Drucken/PDF“ die gewünschten Kapitel auswählen und dann in der oberen schwarzen Leiste auf das Download Symbol (für pdf) oder das Drucker-Symbol klicken. Falls Ihr Browser diese Leiste nach oben verschoben haben sollte, gehen Sie einfach mit der Maus an den oberen Rand, dann erscheint die Leiste wieder. Für die Navigation im Datenblatt erscheint, wenn Sie etwas nach unten gescrollt haben, am rechten unteren Rand ein blauer Pfeil, mit dem Sie immer wieder an den Anfang des Datenblattes gelangen, wo die Links zu den einzelnen Kapiteln stehen.

M. Engel, Evonik Logistics Services GmbH 15.01.2021 12:58:52
Also das alte Layout der Stoffdatenbank war übersichtlicher. Die Suche nach Namen funktioniert nicht. Der Stoffname wird zwar angezeigt, beim Draufklicken erscheinen jedoch keine Daten.
Das Defizit bei der Suche haben wir erkannt; es wird bereits an der Änderung gearbeitet. Zurzeit müssen Sie nach der Stoffauswahl noch auf einen Suchschalter klicken und dann aus der Trefferliste auswählen.

W. Thosy 13.01.2021 21:08:55
Wann werden Sie für den Abschnitt zu Vorschriften die harmonisierten Einstufungen der 14. und 15. ATP berücksichtigen?
Die Einstufungen der 14. ATP, die ab dem 9. September 2021 gelten, wurden im März 2020 in die GESTIS-Stoffdatenbank aufgenommen. Die Einstufungen der 15. ATP, die ab dem 1. März 2022 gelten, werden vorraussichtlich bis März 2021 berücksichtigt.

Peter Berner, fa. BakerHicks Schweiz AG Engineering 09.12.2020 08:06:01
Die Suchmaske läuft bei mir nun sehr langsam. Ich verwende MS Internet-Explorer
Der MS Internet-Explorer ist ein veralteter Browser, mit dem viele moderne Web-Anwendungen Probleme haben. Wir empfehlen Ihnen die GESTIS-Stoffdatenbank über einen moderneren Browser, z.B. Google Chrome, Firefox etc. zu nutzen.

Erika Offermanns 07.12.2020 13:08:09
Neues Aussehen, sehr gut. Mal sehen wir es sich im "Alltag" schlägt.
Wir sind optimistisch.

A. Pitzschel Dienstleister 02.12.2020 07:46:48
Stoff 2-Methylhydrochinon, CAS 95-71-6: Dieser Stoff ist u.a. mit Skin corr. 1A eingestuft und somit auch Gefahrgut. Quelle: ECHA, REACH Registrierung. Bitte überarbeiten, Danke
Die in GESTIS zitierte Herstellereinstufung enthält keine Einstufung mit Skin corr. 1A: H314. Bei der ECHA gibt es zwei Registrierungsdatensätze, der zweite entspricht der bei uns angegebenen Einstufung. Kein Einstufungskriterium führt zu einer Einstufung nach Gefahrgutrecht. Im Kapitel Arbeitsmedizin wird auf eine nur schwache hautreizende Wirkung hingewiesen.

Student Biotechnologie 15.11.2020 16:06:39
Es gibt keinen Eintrag zu "Cyclohexanonethylenglykol". Hat dieser Stoff dann keine Sicherheitshinweise etc. oder warum ist er bei Euch nicht gelistet?
In der GESTIS-Stoffdatenbank finden sich aktuell Informationen zu ca. 8800 Stoffen. Aufgrund der Vielzahl an Gefahrstoffen können wir nicht alle aufnehmen. Wir gehen davon aus, dass hier das Syntheseprodukt „Cyclohexanonethylenketal“ (CAS-NR.: 177-10-6) gesucht wird, welches aus der Reaktion von Cyclohexanon (CAS-Nr.: 108-94-1) mit Ethylenglykol (CAS-Nr.: 107-21-1) gewonnen wird. Informationen zu den Edukten finden sie in unserer Datenbank. Leider liegen uns zu Cyclohexanonethylenketal keine aktuellen Sicherheitsdatenblätter vor. Im Internet findet man in älteren SDBs die Einstufung: Kein gefährlicher Stoff nach Verordnung (EG) Nr.1272/2008 oder das Augen und Hautreizende Wirkung vorliegen und das die toxikologischen Eigenschaften noch nicht vollständig untersucht wurden.

Klaus Ammann Industrieberater 21.10.2020 23:01:02
Bei TiO2 passt die Atemschutz-Empfehlung "In Ausnahmesituationen ist das Tragen von Atemschutz erforderlich. Atemschutzgerät: Partikelfilter P1, Kennfarbe weiß" nicht zur gleichzeitig genannten EUH212: "Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen." Meiner Meinung nach sollte eine höhere Partikelfilterschutzstufe gefordert werden.
Die mit der 14. ATP veröffentlichte Einstufung von Titandioxid gilt nur für den Stoff in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser <= 10 µm. Das wird auch bei der Anmerkung 10 für Gemische bestätigt „Die Einstufung als „karzinogen bei Einatmen“ gilt nur für Gemische in Form von Puder mit einem Gehalt von mindestens 1 % Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von <= 10 µm“. Für EUH211 wird der Geltungsbereich auch korrekt aufgeführt „Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von flüssigen Gemischen, die mindestens 1 % Titandioxidpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 10 µm enthalten, muss folgenden Hinweis tragen: EUH211: Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.“ Für EUH212 wurde die Einschränkung auf den Partikeldurchmesser vergessen „Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von festen Gemischen, die mindestens 1 % Titandioxidpartikel enthalten, muss folgenden Hinweis tragen: EUH212: Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen.“ Deshalb hatten wir EUH212 dem kennzeichnungsfreiem Titandioxid (ZVG-Nr. 1780) zuordnen. Da dies zu Verwirrungen führt, werden wir diese Angabe löschen und auf das separate Datenblatt von Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser <= 10 µm (ZVG-Nr. 1781) verweisen. Hier findet man die entsprechenden Angabe zum Atemschutz. „In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung) ist das Tragen von Atemschutz erforderlich. Tragezeitbegrenzungen beachten. Atemschutzgerät: Partikelfilter P3, Kennfarbe: weiß.“.

Adolf Fleck Fachberatung Feuerwehr 15.10.2020 14:56:52
In der Suchmaske steht Cobalthydoxid anstelle Cobalthydroxid. Auch im Dokument fehlt teilweise das "r" Und dann prüfen Sie bitte, ob im Dokument bei der UN-Nummer zumindest alternativ 3288 eingetragen werden muss um mit dem "multilateral agreement M323 under section 1.5.1 of the ADR" konform zu sein. 15.10.2020 Adolf Fleck
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Tippfehler korrigiert. Bei der GHS-Einstufung zitieren wir jetzt den Registrierungsdatensatz der ECHA, dazu passt die UN-Nr. 3288. Die Änderungen erscheinen nach dem nächsten Update im Internet.

H. Desel BOB 11.10.2020 17:15:40
106783 - offensichtlicher Tippfehler im 3. Synonym: Triemthylolpropanmonoallylether
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Namen geändert. Die Korrektur erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

Andy Industriegase 07.10.2020 12:48:58
Gibt es einer Übersicht der Stoffgruppenschlüssel? Wer vergibt die Schlüssel, sind es GESTIS eigene?
Die Stoffgruppenschlüssel sind GESTIS-eigene Verschlüsselungen, die u.a. intern für die Datenpflege verwendet werden. Sie können auch von den Datenbanknutzern verwendet werden. Beispiel: Recherche aller Sulfide: Man ruft einen Stoff dieser Gruppe auf, z.B. Natriumsulfid und liest den Stoffgruppenschlüssel 131100 ab. Diesen sucht man anschließend in der Volltextsuche und erhält die Trefferliste aller Sulfide.

Max Student 01.10.2020 11:34:55
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt keinen Eintrag zu Diethyl pyrocarbonat (DEPC) bisher oder liegt der irgendwo versteckt? BG
In der GESTIS-Stoffdatenbank finden Sie Informationen zu etwa 9000 Stoffen. Aufgrund der Vielzahl von Gefahrstoffen können wir nicht alle in unsere Datenbank aufnehmen, bzw. oft liegen auch nur wenige Informationen über Stoffe vor, sodass wir kein aussagekräftiges Stoffdatenblatt anlegen können. Für Diethylpyrocarbonat liegen uns einige Sicherheitsdatenblätter vor und wir werden ein Datenblatt erstellen. Da das nächste Update heute vorbereitet wird erscheint das Datenblatt aber erst in ca. zwei Wochen im Internet.

Lundin Schadstoffsanierung 28.09.2020 09:20:36
Sehr geehrte Damen und Herren, beim Eintrag Mineralwolle sind mir gleich zwei Fehler aufgefallen: Zum einen fehlt der Hinweis auf die TRGS 521, welche die wichtigste TRGS für alte Mineralwolle ist. Weiter ist im Text von Gaswolle anstelle von Glaswolle die Rede.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die TRGS 521 ergänzt und den Tippfehler berichtigt. Die Korrektur erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

B Maier Chemie 27.09.2020 15:46:30
Sehr geehrte Damen und Herren, Im Eintrag zu Sudan III ist ein Fehler: Der Farbstoff Sudan III ist praktisch nicht wasserlöslich (deshalb wird er aufgrund seiner Lipophilie auch in vielen Anwendung zur Fettanfärbung verwendet). mfG B. Maier
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Angabe geändert in "praktisch unlöslich in Wasser" (Quelle SDB Carl Roth). Die Korrektur erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

E.Offermanns Arbeitssicherheit 22.09.2020 15:07:53
Wieder einmal Zeit für Wertschätzung! Ich arbeite gerne mit den Informationen der Datenbank und schätze Ihre Arbeit sehr. Vielen Dank dafür.
Vielen Dank, solche Rückmeldungen spornen uns an.

Daniel 21.09.2020 14:04:41
Guten Tag, in Ihrem Eintrag für Bi2S3 wird der Stoff als nicht gefährlich vermerkt, mit Verweis auf ECHA. Dort steht allerdings, dass der Stoff nicht klassifiert wurde. Meine Frage wäre nun, sollte nicht eher nicht klassifiziert als nicht gefährlich vermerkt sein? Oder ist das gleichbedeutend? Außerdem ist der Stoff bei Sigma-Aldrich, welche Sie ja auch für Gefahrenpotentiale zitieren, wie z.B. für CdS, mit GHS07 gelistet. Mit freundlichen Grüßen, Daniel
In der deutschen Gefahrstoffverordnung heißt es in §3: „Gefährlich im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegten Kriterien entsprechen.“ Wenn also nach der CLP-Verordnung eine Gefahrenklasse zugeordnet werden muss, dann gilt der Stoffe, das Gemisch oder auch das bestimmte Erzeugnis als „gefährlich“. Der Ausdruck „klassifiziert“ ist im rechtlichen Sinne identisch mit „gefährlich“. Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der Begriff „Gefahrstoff“ nicht identisch mit dem Begriff „gefährlich“ ist. Einzelheiten dazu sind der Begriffsdefinition in §2 Gefahrstoffverordnung zu entnehmen. Nun zum 2. Teil der Frage: Leider ist es nicht die Ausnahme, sondern eher der Regelfall, dass die Einstufungen verschiedener Hersteller für denselben Stoff nicht übereinstimmen. Sigma-Aldrich z.B. gibt für Bi2S3 die H-Sätze H315, H319 und H335 an, also reizend auf allen Aufnahmewegen. Im selben Sicherheitsdatenblatt wird jedoch im Kapitel 11 gesagt, dass keine Daten zur Ätz-/Reizwirkung auf die Haut sowie zur Schweren Augenschädigung/-reizung vorliegen. Im ECHA-Registrierungsdatensatz werden dagegen Daten mitgeteilt, aus denen hervorgeht, dass der Stoff nicht Augen- oder Hautreizend ist.

Leyo Wikipedia 20.07.2020 11:39:58
Der deutsche Name von Flurtamone ist Flurtamon.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Namen korrigiert. Online sehen Sie die Änderung nach dem nächsten Update in einer Woche.

Anja Vomberg, KAN 15.07.2020 10:39:53
Warum gibt es bei Natriumpermanganat keinen Abschnitt "ARBEITSMEDIZIN UND ERSTE HILFE"? Ich habe gerade einen Normentwurf DIN EN 15482 "Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Natriumpermanganat" auf dem Tisch, welcher einige Erste-Hilfe-Maßnahmen auflistet (in Normen nicht erwünscht): B.2 Verhalten im Notfall B.2.1 Erste Hilfe Bei Berührung mit der Haut sofort mit reichlich Wasser spülen, kontaminierte Kleidung ausziehen und waschen. Bei Berührung mit den Augen sofort mindestens 15 min mit reichlich Wasser spülen und einen Arzt konsultieren. Bei Verschlucken gezuckerte Milch, Orangen- oder Zitronensaft trinken; falls das nicht möglich ist, reichlich Wasser trinken. Einen Arzt konsultieren. Insofern wäre das hier wohl auch relevant. Gruß Anja Vomberg
Die Angaben im Bereich ARBEITSMEDIZIN UND ERSTE HILFE werden nicht von uns selbst, sondern von externen Toxikologen und Medizinern erstellt. Wir haben jetzt entsprechende Angaben für über 2700 Stoffe. Die ältesten dieser Texte sind von 1993. Das bedeutet, dass wir kaum noch Neubearbeitungen, sondern hauptsächlich Überarbeitungen älterer Texte beauftragen können. Der begrenzende Faktor ist nun mal das liebe Geld. Für Natriumpermanganat kann man sich etwa an dem Text für Kaliumpermanganat orientieren. Dieser ist aber auch schon von 1996 und sollte überarbeitet werden.

Ulrich Dockmann Wisenschaft 28.06.2020 20:05:25
Ihre Bezeichnung CO2 für Kohlendioxid ist falsch. Bitte benutzen Sie die für Chemiker übliche Notation! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Dockmann
Angebracht wäre die Frage gewesen, welche Gründe es dafür gibt, dass Formelindices in der GESTIS-Stoffdatenbank nicht tiefgestellt werden. Die Antwort ist einfach: Die Hill-Summenformeln wurden schon vor vielen Jahren erfasst, als das damals verwendete Datenbanksystem noch keinerlei Formatierungen zuließ. Das ist durchaus nicht ungewöhnlich. Schauen Sie mal in RTECS rein, da steht LD50, LC50, mg/m3/4H usw. alles ohne Tiefstellungen, weil das System es nicht kann. Sind die Daten deswegen falsch? Wir könnten nun die Formeln in der GESTIS-Stoffdatenbank in HTML-ähnlicher Form eingeben, also z.B. für Essigsäure C{sub}2{/sub}H{sub}6{/sub}O{sub}2{/sub}. Dass dies für tausende Formeln nicht manuell machbar ist, liegt auf der Hand. Wir werden einen Weg finden, diese Umsetzung maschinell zu erledigen. Allerdings hat dies für uns keine hohe Priorität. Viel wichtiger als solche Formalien sind für uns inhaltliche Aspekte wie das Aktuell halten der GHS-Einstufungen und der anderen Daten, was wir mit sehr begrenzter personeller Kapazität lösen müssen. Eine Formel ist noch lange nicht falsch, wenn die Indices nicht tiefgestellt sind. Falsch ist Ihre Schreibweise „Wisenschaft“ und falsch ist die Art, wie Sie auf einen Mangel hinweisen. Wir sind immer dankbar für konstruktive Kritik, aber bitte nicht in dieser Weise.

S. Dahlhues 16.06.2020 10:47:54
Ist der Eintrag zur CAS-Nr. 77-99-6 noch aktuell? Laut ECHA lautet die Einstufung Reproduktionstoxisch Kat. 2; H361f. Danke
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Einstufung im Registrierungsdatensatz hat sich 2020 geändert. Es liegt eine ganz neue Studie zur Reproduktionstoxizität zu Grunde. Wir werden unsere Daten entsprechend anpassen. Da die Daten für das Update gestern erstellt wurden, erscheint die Änderung aber erst in zwei Wochen im Internet.

M. Rackebrandt / REMONDIS Entsorgung von Chemikalien 26.05.2020 16:00:06
Kupfer(II)-trihydroxidchlorid Hier ist keine Angabe zum ADR . Ich gehe mal davon aus, es ist trotzdem ein Gefahrstoff, da es ein starkes Umweltgift ist ,oder? Oder hat man es extra nicht eingestuft, weil es so gut wie wasserunlöslich ist? Lg Maik R
Wir zitieren, in der Regel, Transportvorschriften aus den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller. D.h. auch wenn der Stoff nicht den Transportvorschriften unterstellt ist, geben wir dies mit Quellenangabe des Herstellers an. Wenn uns, wie in diesem Fall, kein aktuelles SDB zum Reinstoff mit Transportvorschriften vorliegt, können wir auch keine angeben. Der Stoff gilt auf jeden Fall als umweltgefährdend und die Löslichkeit des Stoffes ist stark abhängig vom pH-Wert. Bei pH 3 liegt die Löslichkeit bei >100 g/l (20°C).

E. Offermanns Arbeitssicherheit 26.05.2020 09:58:37
Eine Frage: Ist der Eintrag für Salpetersäure Cas-Nr. 7697-37-2 noch aktuell?
Ja, die Angaben im Datenblatt sind durchaus aktuell. Wir werden aber zukünftig eine Einstufung von ThermoFisher/Acros zitieren (Salpetersäure 90+%). Hierbei ändert sich die akute Toxizität beim Einatmen (Dämpfe) auf Kategorie 3; H331 – Giftig bei Einatmen. Die Änderung erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

Andreas Pingel Keuth Fachhochschule Aachen Hochschule 07.04.2020 15:11:36
Wie man an und in der Wikipedia arbeitet ist mir als aktiver Mitarbeiter wohlbekannt und auch die Redaktion Chemie der Wikipedia, daher weiß ich auch, dass der Mitarbeiter Leyo Ihnen am 02.01.2020 einen ähnlichen Sachverhalt mitteilte und von Ihrer Seite geantwortet wurde "Wir werden die Quellen ändern und zukünftig Wikipedia nicht mehr als Quelle zitieren." Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Gefahr einer Kreiszitation besteht, wie Sie damit umgehen, müssen Sie entscheiden.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir hatten nach dem damaligen Hinweis von Leyo unsere Quellenangabe "Wikipedia" durch andere Quellenangaben ersetzt, so dass wir heute Wikipedia nicht mehr als Quelle verwenden.

Andreas Pingel Keuth Fachhochschule Aachen Hochschule 07.04.2020 12:43:14
In Ihrem Artikel "Chloroform" verlinken Sie auf Wikipedia. Da Wikipedia regelmäßig auch auf Ihre Datenbank verlinkt, ist so die Gefahr der Kreisverlinkung sehr groß. Zudem kann in der Wikipedia frei editiert werden und so zumindest zeitweise völliger Quatsch bzw. falsche Fakten stehen. Diese Verlinkungen sollten, nicht nur beim Chloroform, herausgenommen werden. Für die Praktikumsvorbereitungen speziell des Praktikums Organische Chemie empfehle ich Ihre Datenbank sehr gerne, müsste es aber überdenken, wenn der oben genannte Fakt bestehen bleibt. Herzlicher Gruß. Andreas Pingel Keuth
Wenn Sie meinen, in Wikipedia könne jedermann jeglichen Unsinn hineinschreiben, dann haben Sie eine völlig falsche Vorstellung von Wikipedia. Bitte informieren Sie sich selbst über die Korrektur- und Qualitätssicherungsmechanismen in Wikipedia. Speziell die für die Seiten über chemische Stoffe zuständige Redaktion Chemie leistet eine erstklassige Arbeit mit dem Ergebnis, dass die deutschen Wikipediaseiten zu chemischen Stoffen meist viel besser sind, als die entsprechenden englischen Seiten. Natürlich schleicht sich auch immer mal ein falscher Sachverhalt mit ein. Das ist in der GESTIS-Stoffdatenbank nicht anders. Trotzdem ist Wikipedia heute eine der besten Informationsquellen über chemische Stoffe, nicht zuletzt für Studenten. Die Gefahr einer „Kreisverlinkung“ sehen wir nicht. Wikipedia zitiert aus GESTIS lediglich die Einstufungen und physikalisch-chemische Daten der Stoffe. Wir zitieren nur sehr selten aus Wikipedia. Unsere Verlinkung im Kapitel „Chemische Cherakterisierung“ ermöglicht es uns, dieses Kapitel auf wenige Sachverhalte wie Entzündbarkeit, Wasserlöslichkeit u.a. zu reduzieren. Wer mehr über die Eigenschaften des Stoffes wissen möchte, klickt auf den Wikipedia-Link. Daran werden wir nichts ändern.

MDV Papier- und Kunststoffveredelung GmbH Papierveredelng 26.03.2020 15:19:00
Einstufung Morpholin: laut Eintrag der ECHA https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/cl-inventory-database/-/discli/details/49578 ist Morpholin nur Toxisch Kat 4 und nicht Kat. 3 wie in gestis angegeben
Das ist leider nicht korrekt. Ihr Link zeigt die sogenannte „Harmonisierte Einstufung“ nach Anhang VI Tabelle 3 der CLP-Verordnung. Diese lautet u.a. Acute Tox. 4* H302, Acute Tox. 4* H312 und Acute Tox. 4 *H332. Entscheidend sind die Sternchen (*). Diese bedeuten, dass es sich um Mindesteinstufungen handelt und der Hersteller anhand der toxikologischen Daten prüfen muss, ob nicht jeweils auch Acute Tox. 3 zutreffend wäre. Diese (unsinnige) Regelung der EU führt natürlich zwangsläufig zu Verwirrung, da in der Praxis meistens die Sternchen weggelassen werden. Die korrekte Einstufung finden Sie im Registrierungsdatensatz des Stoffes bei der ECHA https://echa.europa.eu/de/registration-dossier/-/registered-dossier/13364/2/1/?documentUUID=417b45ea-065d-4a7e-a7d5-ee6cafb01df9 . Hier werden 2 Sätze von Einstufungen angegeben: Satz 001 „legal classification“, also die Einstufung nach Anhang VI, leider unkorrekterweise wieder mit weggelassenen Sternchen angegeben, und Satz 002 „self and legal classification“ mit den korrekten Einstufungen Acute Tox. 3 H311 und Acute Tox. 3 H331. Beim Verschlucken bleibt es bei Acute Tox. 4 H302 (ohne Sternchen).

R.D.U. 13.03.2020 14:47:42
Die Löslichkeit von Pyren in Wasser ist mit ca. 0,134 g/l falsch angegeben. (Stand 13.3.20): http://gestis.itrust.de/nxt/gateway.dll/gestis_de/022830.xml?f=templates$fn=default.htm$3.0 Die tatsächliche Löslichkeit beträgt 0,134 mg/l. http://www.inchem.org/documents/icsc/icsc/eics1474.htm Können Sie dies berichtigen? Vielen Dank!
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Angabe berichtigt. Im Internet sehen Sie die Änderung nach dem nächsten Update in 2 bis 3 Wochen.

Fraunhofer Institut für Silicatforschung 04.03.2020 10:11:54
Einstufung zu Stoff 78-10-4 Tetraethylorthosilcat (TEOS) Gemäß Neuauflage des Sicherheitsdatenblatts der Fa. Sigma-Adrich wurde TEOS anders eingestuft: Acute Tox Inhalativ Kat. 3 H 331, da der LC50-Wert kleiner-gleich 10mg/L 4h beträgt. Weder bei ECHA CLP, noch in Ihrer Datenbank kann ich diese neue Einstufung nachvollziehen. Was stimmt nun? Wo kommen solche neuen Werte her und muß ich sie berücksichtigen?
Es handelt sich nicht um einen neuen LC50-Wert der bei Aldrich zur Einstufung mit H331 führt. Auch im Registrierungsdatensatz bei der ECHA findet sich dieser Wert "Value [LC50] with 95 % confidence limits was: 10.0 mg/l for male rats and 16.8 mg/l for female rats." Hier ist aber ausführlich beschrieben, dass der Wert nicht als Dampf, sondern als Aerosol bestimmt wurde. Dann gelten aber andere Konzentrationsgrenzen für die Einstufung. Somit wäre noch nicht einmal H332 erforderlich, aber da der Stoff in der GHS-Verordnung, Anhang VI, Tabelle 3 u.a. mit H332 eingestuft ist, muss der H-Satz bei der Einstufung berücksichtig werden. Wir werden die Einstufung eines anderen Herstellers zitieren.

Andreas Schwab 20.02.2020 09:25:49
Ich kann die CAS Nr. 64742-54-7 nicht finden, der Stoff ist aber mit H350 eingestuft. Zudem gibt es bei verschiedenen Herstellern unterschiedliche Angaben in den SDBs: zum einen nur als Umweltgefährlich zum anderen eben mit "krebserzeugend" gekennzeichnet?
Von der EU sind zahlreiche Kohlenwasserstoffe in der CLP-Verordnung, Anhang VI, Tabelle 3 bezüglich ihrer KMR-Eigenschaften eingestuft. Bei dieser Position "Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraffinhaltige" mit "Carc. 1B; H350". In den Anmerkungen zur Einstufung mit Note L wird die Einstufung aber relativiert "Die Einstufung als karzinogen ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 3 % DMSO-Extrakt, gemessen nach dem Verfahren IP 346, enthält". Dieses Verfahren dient zur Bestimmung von Gehalten krebserzeugender polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) im Gemisch. Die Einstufung berücksichtigt nur die KMR-Eigenschaften, andere zutreffende Gefahrenklassen z.B. Entzündbarkeit, Akute Toxizität, Gewässergefährdung sind von Hersteller zu ergänzen. Deshalb kann es in den SDBs zu unterschiedlichen Einstufungen kommen.

Leyo Wikipedia 14.02.2020 22:56:34
Bei Dioctylzinnbis(2-ethylhexylthioglykolat) unterscheiden sich die angegebene Einstufung (H360D) und Kennzeichnung (H330) bezüglich eines H-Satzes. Jener bei der Kennzeichnung müsste wohl derjenige aus der Einstufung sein.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben bei der Kennzeichnung H330 durch H360D ersetzt. Die Korrektur erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

CTP Chemisch Thermische Prozesstechnik GmbH Planung und Bau von Abluftreinigungsanlagen, RTOs, KNVs, Rotorsysteme. 06.02.2020 09:30:07
Für CO geben Sie 2 verschiedene LEL Werte an, je nach relativer Feuchte. Eine rel. Feuchte ist aber immer nur für eine zu definierende Temperatur bestimmt, die Sie nicht angeben. Z.B. bei 20 °C sind 100 % rel. Feuchte nur ca. 20 g/m3, ganz anders aber bei 50 oder 99 °C. Sie müssen hier die absolute Feuchte in Vol-% angeben. Weiters stimmen die angegebenen 94 g/m3 nicht mit den 11,3 Vol-% überein. 1 Vol-% sind 10.000 ppm; 1 ppm CO sind 1/22,414*28 mg/Nm³ CO mfG, C. Mülleder
Vielen Dank für die Hinweise. Die angegebenen Explosionsgrenzen wurden aus der Datenbank "ChemSafe" zitiert. Die fehlende Messtemperatur (20 °C) haben wir ergänzt. Bezüglich der Nichtstimmigkeit von 94 g/m³ mit 11,3 Vol-% wenden Sie sich bitte an chemsafe@bam.de

P. Poeppel, Inst. f. Biochemie, Uni Köln Uni 29.01.2020 14:13:34
2,4-Dinitrophenol ist in trockenem Zustand explosiv, der EUH1 Satz (in trockenem Zustand explosiv) wird aber nicht mehr aufgeführt ist das richtig?
Mit der 12. ATP der CLP-Verordnung wurde eine neue Gefahrenklasse für desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische eingeführt mit den H-Sätzen H206 (Kat. 1), H207 (Kat. 2/3) und H208 (Kat. 4). Der EUH-Satz 001 wird gestrichen. Die Verordnung gilt ab dem 17.10.2020 kann aber schon vorher angewendet werden. Uns liegt ein Sicherheitsdatenblatt vor, in dem 2,4-Dinitrophenol zusätzlich mit "H206: Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird." eingestuft ist. Wir werden diese Einstufung in GESTIS zitieren.

Markus 25.01.2020 18:57:21
Bei Chlortoluron ist der P-Satz 373 vermutlich falsch und sollte P273 lauten - zumindest sieht das Sigma so.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den P-Satz geändert. Da die Daten für das nächste Update am Wochenende ausgelesen wurden, erscheint die Korrektur aber erst in zwei Wochen im Internet.

Herbert Desel / BfR Bundesbehörde 22.01.2020 18:35:33
Liebe Kolleg_innen, bei 490349 (S-Propyldipropylthiocarbamat) ist die Strukturformel möglicherweise falsch: Am S-Atom ist eine n-Butyl- statt der m.E. richtigen n-Propylgruppe eingezeichnet.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Formel korrigiert. Im Internet sehen Sie die Änderung nach dem nächsten Update in 10 Tagen.

Roland 19.01.2020 12:25:08
Bei Antimon(III)-iodid wird bei WASSERLÖSLICHKEIT der Wert 4509 ohne Angabe der Einheit angegeben, aber im Fließtext steht "Zersetzung in Wasser". Was bedeutet die 4509?
Vielen Dank für den Hinweis. 4509 ist unsere Standardnummer für „Zersetzung“. Sie war nur an falscher Stelle eingesetzt, so das die automatische „Übersetzung“ nicht erfolgte.

Carbogen Amcis AG 17.01.2020 10:23:21
Hallo, bei CAS 623-25-6 a,a'-Dichlor-p-xylol (1,4-Bis(chloromethyl)benzene) ist eine falsche Strukturformel.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Strukturformel geändert. Die Korrektur erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

MSH 17.01.2020 09:32:23
Hallo, bei dem Eintrag von Bis(2,6-dimethoxybenzoyl)-2,4,4-trimethylpentylphosphinoxid (CAS: 145052-34-2) ist die Summenformel (C24H31O5P) als auch die Molmasse (430,48 g/mol) falsch angegeben. Nach der dargestellten Stukturformel müsste es C26H35O7P und 490,53 g/mol heißen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Summenformel und die Molmasse geändert. Die Korrektur erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

G. Janssen 16.01.2020 14:36:45
Natrium-O,O-diethyldithiophosphat ist ein Feststoff. Somit passt die UN1719 für flüssige Stoffe nicht.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Handelsüblich wird der Stoff in Form wässriger Lösungen angeboten. Daher beziehen sich die Transportvorschriften auf die Lösung. Wir werden eine entsprechend Anmerkung hinzufügen.

Oli C. Lebensmittel / Getränkeindustrie 16.01.2020 10:58:05
Hallo, wir haben gerade die Fragestellung: Welche UN-Nummer hat "Orangenschalenextrakt" gleichbedeutend mit "Orangenterpene". In der GESTIS-Datenbank steht "UN-Nummer: 1197", was nach der UN-Liste für "Extrakte, Geschmackstoffe, flüssig" steht . Ein Mitbewerber kennzeichnet das Produkt als "UN 1993", was gemäß UN-Liste für "entzündbarer, Flüssiger Stoff, N.A.G. steht. In der UN-Liste gibt es aber auch die Nummer "UN 2319", "Terpenkohlenwasserstoffe, N.A.G.". So kennzeichnen wir das den Stoff. Können Sie uns bitte unterstützen, welches die korrekte Deklarierung ist?
Nach ADR Kapitel 2.1.1.2 gilt folgende Rangfolge bei der Zuordnung der UN-Nummer - A: Einzeleintragung für genau definierte Stoffe, z.B. UN 1090 Aceton. B: Gattungseintragung für genau definierte Gruppen, z.B. UN 1133 Klebstoffe. C: Spezifische Eintragungen, wenn die Gruppen einen bestimmten chemischen Zustand repräsentieren, z.B. UN 1987 Alkohole, n.a.g. D: Allgemeine Eintragungen bezüglich der gefährlichen Eigenschaften, z.B. UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. Für Orangenschalenextrakt ist danach der Gattungseintrag UN 1197 zuzuordnen. Die von Ihnen verwendete UN 2319 kommt in der Rangfolge danach (C) und dann UN 1993 (D).

Chem Sim 2001 12.01.2020 19:27:21
Im Eintrag "N,N-Dimethylacetamid" (ZVG-Nummer: 26970) steht bei den Namen der Eintrag "N,N-Dimethylmethanamid", eigentlich müsste es aber N,N-Dimethylethanamid heißen (ohne das "m" nach methyl), da es sich um ein Amidderivat der Essigsäure handelt und nicht von der Ameisensäure. Könntet Sie das korrigieren? Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Namen geändert. Da die Daten für das nächste Update am Wochenende ausgelesen wurden, erscheint die Korrektur aber erst in zwei Wochen im Internet.

fgm Chemie 07.01.2020 16:02:42
Die Löslichkeitsangaben zu CoCO3 (1.1 g/L) mit der Quelle 05323 (TRGS 905 www.baua.de/prax) stehen in starkem Widerspruch zu den Angaben der ECHA Registrierung (https://echa.europa.eu/registration-dossier/-/registered-dossier/14925/4/9) mit ca. 13 microgram/L oder dem CRC Handbook of Chemistry (94. Auflage, S 4-59) mit ca. 1.4 mg/L. Das meist auffindbare Löslichkeitsprodukt (1 x 10 -10) fürht zu 1.3 mg/L. Angabe bitte prüfen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden den Wert von 1,4 mg/l (20 °C) aus "National Center for Biotechnology Information - PubChem übernehmen. Dieser ist zitiert aus der Quelle "Haynes, W.M. (ed.). CRC Handbook of Chemistry and Physics. 95th Edition. CRC Press LLC, Boca Raton: FL 2014-2015, p. 4-59". Die Änderung erscheint nach dem nächsten Update im Internet.

Leyo Wikipedia 02.01.2020 21:59:42
Bei mindestens den folgenden Stoffdatenblättern wird in "Quelle: 02100" auf Wikipedia verwiesen: Sudanschwarz B (Dichte), Uran(VI)-fluorid (Tripelpunkt), ε-Metofluthrin (Schmelzpunkt, Siedepunkt, Dichte, Dampfdruck, Wasserlöslichkeit), Eisen(II)-oxid (nur im Literaturverzeichnis). Meines Erachtens sollten Wikipedia-Artikel nicht als Quelle für Stoffdatenblätter verwendet werden, sondern ggf. die dort bei den entsprechenden Angaben zitierte Literatur. Es ist übrigens in der Wikipedia selbst nicht erlaubt, Wikipedia-Artikel als Quelle zu verwenden (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/WP:WPIKQ).
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden die Quellen ändern und zukünftig Wikipedia nicht mehr als Quelle zitieren.

 nach oben Zurück zum Seitenanfang