Guten Tag,
in Ihrem Eintrag für Bi2S3 wird der Stoff als nicht gefährlich vermerkt, mit Verweis auf ECHA. Dort steht allerdings, dass der Stoff nicht klassifiert wurde.
Meine Frage wäre nun, sollte nicht eher nicht klassifiziert als nicht gefährlich vermerkt sein? Oder ist das gleichbedeutend?
Außerdem ist der Stoff bei Sigma-Aldrich, welche Sie ja auch für Gefahrenpotentiale zitieren, wie z.B. für CdS, mit GHS07 gelistet.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel |
In der deutschen Gefahrstoffverordnung heißt es in §3: „Gefährlich im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegten Kriterien entsprechen.“ Wenn also nach der CLP-Verordnung eine Gefahrenklasse zugeordnet werden muss, dann gilt der Stoffe, das Gemisch oder auch das bestimmte Erzeugnis als „gefährlich“. Der Ausdruck „klassifiziert“ ist im rechtlichen Sinne identisch mit „gefährlich“. Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der Begriff „Gefahrstoff“ nicht identisch mit dem Begriff „gefährlich“ ist. Einzelheiten dazu sind der Begriffsdefinition in §2 Gefahrstoffverordnung zu entnehmen. Nun zum 2. Teil der Frage: Leider ist es nicht die Ausnahme, sondern eher der Regelfall, dass die Einstufungen verschiedener Hersteller für denselben Stoff nicht übereinstimmen. Sigma-Aldrich z.B. gibt für Bi2S3 die H-Sätze H315, H319 und H335 an, also reizend auf allen Aufnahmewegen. Im selben Sicherheitsdatenblatt wird jedoch im Kapitel 11 gesagt, dass keine Daten zur Ätz-/Reizwirkung auf die Haut sowie zur Schweren Augenschädigung/-reizung vorliegen. Im ECHA-Registrierungsdatensatz werden dagegen Daten mitgeteilt, aus denen hervorgeht, dass der Stoff nicht Augen- oder Hautreizend ist. |
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